Brennholzbestellschein

Ich bestelle hiermit bei der Gemeinde Leidersbach, Hauptstraße 123, 63849 Leidersbach

 

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Persönliche Angaben:
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Mir ist bekannt und ich stimme zu, dass

1.      Brennholz aus dem Gemeindewald (Polterholz oder Schlagabraum) nur an Leidersbacher Bürger bzw. Privathaushalte abgegeben wird;

2.      die Höchstabgabemenge von gemeindlichem Brennholz je Haushalt beträgt 3,5 Festmeter (= 5 Ster) Laubholz und 3,5 Festmeter (= 5 Ster) Nadelholz;

3.      wenn die Nachfrage nach Brennholz die der Gemeinde zur Verfügung stehenden Brennholzmenge übersteigt, die Bestellmenge entsprechend reduziert oder die Bestellung gänzlich abgelehnt werden kann;

4.      grundsätzlich keine Sammelbestellungen angenommen werden; jeder interessierte Bürger muss seine Brennholz-Bestellung persönlich durchführen;

5.      um die Nachhaltigkeit zu wahren, einer Hartholzbestellung (Buche, Eiche, Esche, Ahorn, Robinie, etc.) bis zu 30 % Nadelholz bzw. Weichholz beigemischt werden; übersteigt die Nachfrage nach Hartholz das zur Verfügung stehende Angebot, erhöht sich der Weichholzanteil je Polterholzlos entsprechend;

6.      es nicht garantiert werden kann, dass Hartholz- und Weichholzanteile am selben Waldort zur Verfügung gestellt werden können;

7.      Brennholzbestellungen können nur dann berücksichtigt werden, solange Kontingente frei sind.;

8.      nach erfolgter Zuweisung das Brennholz innerhalb einer Frist von drei Monaten aufzuarbeiten und abzutransportieren ist;

9.      im Bestand nur auf den markierten Rückegassen gefahren werden darf. Bei ungünstigen Bodenverhältnissen werde ich das Fahren einstellen;

10.  der Holzplatz und auch der Waldweg nach der Aufarbeitung des Holzes in einem ordnungsgemäßen Zustand (Spaltreste, Sägemehl und Rinde sind vom Weg zu entfernen) zurückgelassen werden.

 

Ich verpflichte mich zur Einhaltung der bei der Aufarbeitung vorgeschriebenen Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere zum Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (siehe auch https://www.stmelf.bayern.de/wald/waldbesitzer_portal/054885/index.php).

Ich habe einen Motorsägengrundkurs absolviert, dessen Inhalte den Modulen 1 und 2 der GUV-I 8624 entsprechen. Einen entsprechenden Nachweis (Kopie der Urkunde, Auftrag an Externen, o. ä.) lege ich mit dieser Bestellung mit vor. Weiterhin verwende ich gemäß der PEFC-Richtlinie ausschließlich Sonderkraftstoffe (z. B. Aspen oder Motomix) und biologisch abbaubare Kettenöle.

 

Die Erhebung der Daten erfolgt für die Bestellung des Brennholzes. Mir ist bekannt, dass meine Daten neben der Forstabteilung auch von der Finanzabteilung erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Weiterhin werden die Daten an den staatlichen Revierleiter weitergegeben und von diesem ebenfalls zum Zwecke der Brennholzbestellung verarbeitet und genutzt. Zum Versenden von Schreiben werden die Kontaktdaten auch von der Post bzw. dem Amtsboten genutzt. Die Erhebung erfolgt auf Grund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a DSGVO).

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Ich ermächtige/Wir ermächtigen den Zahlungsempfänger (Gemeinde Leidersbach, Hauptstraße 123, 63849 Leidersbach), einmalig Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von dem Zahlungsempfänger auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

 

Angaben zum SEPA-Lastschriftmandat:

Zahlungsempfänger:

Gemeinde Leidersbach

Gläubiger-Identifikationsnummer:

DE96ZZZ00000092719

Mandatsreferenz:

wird gesondert mitgeteilt

 

Hinweise: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Lastschrift wird mich/uns der Zahlungsempfänger über den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten.

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Falls bei der Holzaufarbeitung ein Unfall passiert und sie Hilfe benötigen, kann durch die Rettungskette Forst der Rettungsdienst schnell und ohne große Erklärung an den Unfallort geleitet werden. Eine Karte mit den für den Gemeindewald Leidersbach einschlägigen Rettungspunkte liegt bei. Auf der Smartphone App „Hilfe im Wald“ stehen die neuen Nummern schon, auch wenn evtl. im Wald noch keine bzw. keine neuen Schilder stehen. Sie brauchen der Rettungsleitstelle (Tel. 112) nur diese Standortnummer durchzugeben, dann können sie dort auf den Rettungsdienst warten und mit ihm weiter zur tatsächlichen Unfallstelle fahren. Langwierige Wegebeschreibungen entfallen und somit ist Zeit gespart und Missverständnisse sind ausgeschlossen.