Mir
ist bekannt und ich stimme zu, dass
1.
Brennholz aus dem Gemeindewald
(Polterholz oder Schlagabraum) nur an Leidersbacher Bürger bzw. Privathaushalte
abgegeben wird;
2.
die Höchstabgabemenge von
gemeindlichem Brennholz je Haushalt beträgt 3,5 Festmeter (= 5 Ster) Laubholz
und 3,5 Festmeter (= 5 Ster) Nadelholz;
3.
wenn die Nachfrage nach
Brennholz die der Gemeinde zur Verfügung stehenden Brennholzmenge übersteigt,
die Bestellmenge entsprechend reduziert oder die Bestellung gänzlich abgelehnt
werden kann;
4.
grundsätzlich keine
Sammelbestellungen angenommen werden; jeder interessierte Bürger muss seine
Brennholz-Bestellung persönlich durchführen;
5.
um die Nachhaltigkeit zu wahren,
einer Hartholzbestellung (Buche, Eiche, Esche, Ahorn, Robinie, etc.) bis zu
30 % Nadelholz bzw. Weichholz beigemischt werden; übersteigt die
Nachfrage nach Hartholz das zur Verfügung stehende Angebot, erhöht sich der
Weichholzanteil je Polterholzlos entsprechend;
6.
es nicht garantiert werden kann,
dass Hartholz- und Weichholzanteile am selben Waldort zur Verfügung gestellt
werden können;
7.
Brennholzbestellungen können nur dann berücksichtigt werden, solange Kontingente frei sind.;
8.
nach erfolgter Zuweisung das
Brennholz innerhalb einer Frist von drei Monaten aufzuarbeiten
und abzutransportieren ist;
9.
im Bestand nur auf den
markierten Rückegassen gefahren werden darf. Bei ungünstigen Bodenverhältnissen
werde ich das Fahren einstellen;
10.
der Holzplatz und auch der
Waldweg nach der Aufarbeitung des Holzes in einem ordnungsgemäßen Zustand
(Spaltreste, Sägemehl und Rinde sind vom Weg zu entfernen) zurückgelassen
werden.
Ich
verpflichte mich zur Einhaltung der bei der Aufarbeitung vorgeschriebenen
Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere zum Tragen der persönlichen
Schutzausrüstung (siehe auch https://www.stmelf.bayern.de/wald/waldbesitzer_portal/054885/index.php).
Ich
habe einen Motorsägengrundkurs absolviert, dessen Inhalte den Modulen 1 und 2
der GUV-I 8624 entsprechen. Einen entsprechenden Nachweis (Kopie der
Urkunde, Auftrag an Externen, o. ä.) lege ich mit dieser Bestellung mit
vor. Weiterhin verwende ich gemäß der PEFC-Richtlinie ausschließlich
Sonderkraftstoffe (z. B. Aspen oder Motomix) und biologisch abbaubare Kettenöle.
Die
Erhebung der Daten erfolgt für die Bestellung des Brennholzes. Mir ist bekannt,
dass meine Daten neben der Forstabteilung auch von der Finanzabteilung erhoben,
verarbeitet und genutzt werden. Weiterhin werden die Daten an den staatlichen
Revierleiter weitergegeben und von diesem ebenfalls zum Zwecke der
Brennholzbestellung verarbeitet und genutzt. Zum Versenden von Schreiben werden
die Kontaktdaten auch von der Post bzw. dem Amtsboten genutzt. Die Erhebung
erfolgt auf Grund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a DSGVO).